Freitag, 28. Januar 2011

Referat Rechtswissenschaften

Das Studium der Rechtswissenschaften
Das Studium der Rechtswissenschaften (Jusstudium) ist in Österreich eines der beliebtesten Studiengänge.Das ist deshalb so, weil man nach dem Jusstudium sehr viele Möglichkeiten bei der Berufswahl hat.Viele nehmen das Studium auch als Nebenstudium da eine juristische Ausbildung heute sehr gefragt ist und außerdem ist es immer von Vorteil wenn man über seine Rechte und Pflichten gut informiert ist.Das Jusstudium wird von den Universtäten Linz,Wien,Graz und Innsbruck angeboten.Das Studium dauert im Durchschnitt 8-12 Semester. Nach dem absolvierten Studium ist man Magister.
Es gibt 3 Studienabschnitte.
Erster Studienabschnitt:
Der erste Studienabschnitt dauert mindestens 2 Semester und dient dazu einen Überblick über die Rechtsmaterie zu bekommen.Die wichtigsten Fächer des ersten Studienabschnitts sind: Rechtsgeschichte und Römisches Recht. Eine große Hürde ist jedoch die Einführungsprüfung, bei der das juristische Denken und Grundsätze des privaten und des öffentlichen Rechtes geprüft werden.Die Durchfallsquoten liegen teilweise bei 80%.Es gibt Studenten die, diese Prüfung auch nach mehrmaligem Antreten nicht positiv abschließen und daher schon an dieser Stelle das Studium aufgeben.
Zweiter Studienabschnitt:
Der zweite Studienabschnitt dauert mindestens 6 Semester.Zu Beginn
des zweiten Studienabschnitts müssen die Studenten einen oder mehrere Studienschwerpunkte wählen.Nun geht es nicht mehr darum sich einen Überblick zu verschaffen, sondern sich auf ein paar Gebieten zu spezialisieren.In den wichtigsten Fächern, also Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht, gilt es sich Detailwissen anzueignen. Prüfungen sind aber auch zum Beispiel in Handelsrecht, Völkerrecht, Steuerrecht, Europarecht zu absolvieren. 
Für den Abschluss des zweiten Studienabschnitts muss man eine Diplomarbeit schreiben.Danach ist man mit dem Studium grundsätzlich fertig und man ist Magister.
Dritter Studienabschnitt:
Der dritte Studienabschnitt ist freiwillig.Der dritte Studienabschnitt ist das Doktoratsstudium. Dieses dauert mindestens 2 Semester.Wenn man es erfolgreich abschließt ist man Doktor der Rechtswissenschaften.
Nach dem Studium kann man wie gesagt viele Berufe ergreifen: Die beliebtesten sind Rechtsanwalt, Notar, Richter, Staatsanwalt oder Beamter bei einer Behörde oder in einer Bank. Man kann aber auch als juristischer Berater in einer Firma arbeiten. 
Rechtsanwalt:
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium muss man fünf Jahre Berufspraxis sammeln.In diesen fünf Jahren muss man mindestens neun Monate als Rechtspraktikant Praxis bei Gericht sammeln und 36 Monate als Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) in einer Anwaltskanzlei arbeiten und die restlichen 15 Monate kann man bei einer Behörde oder einer EU-Institution als Assistent arbeiten.Nach einem Großteil dieser Zeit sollte man die Rechtsanwaltsprüfung, sofern man Rechtsanwalt werden will an einem der vier Oberlandesgerichte(Linz,Wien,Graz,Innsbruck) ablegen.Es sind dabei drei schriftliche Prüfungen, die jeweils einen ganzen Tag dauern und ein Monat später eine große mündliche Prüfung zu absolvieren, um letztendlich als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei arbeiten zu dürfen. 
Ähnlich verläuft die Ausbildung zum Notar - doch kann sich dieser nicht einfach selbständig machen sondern muss oft viele Jahre warten bis ein Notariat frei wird.
Richter
Will man jedoch Richter oder Staatsanwalt werden, muss man fast die gesamte Ausbildungszeit als sogenannter Richteramtsanwärter bei Gericht in verschiedenen Abteilungen und nur 5 Monate in einer Anwaltskanzlei absolvieren. Nach dieser Zeit wird entschieden, ob man zu den Prüfungen antreten darf. Die Prüfungen sind gleich jenen der Rechtsanwälte, jedoch gibt es zusätzlich einen psychologischen Eignungstest. Letztlich kann man wenn eine Richterstelle frei wird von der Justizministerin zum Richter ernannt werden.
Andere juristische Berufe
Für die anderen Berufe die man nach dem Studium ergreifen kann ist an sich keine gesonderte Ausbildung mehr notwendig, jedoch ändert sich die Rechtslage ständig, es werden neue Gesetze gemacht, andere fallen weg, sodass man sich als Jurist eigentlich ständig weiterbilden und spezialisieren muss.

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